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Geschäftsbedingungen

Vereinbarung über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Vereinbarung („Vereinbarung“) wird zwischen dem Antragsteller und
Connecting Talent („CT“). Mit der Annahme dieser Vereinbarung erkennt der Bewerber an
und erklärt sich mit den folgenden Bedingungen einverstanden:

Einwilligung zur Datenverarbeitung:
Der Bewerber stimmt hiermit unwiderruflich der Verarbeitung aller personenbezogenen und ggf.
anwendbare, unternehmensbezogene Daten zur Verfügung gestellt. Diese Einwilligung umfasst, ist aber nicht beschränkt auf,
die Übertragung, Speicherung, öffentliche Ausstellung, der Verkauf und jede andere rechtmäßige Aktivität, die solche
Daten.

Genauigkeit der Informationen:
Der Antragsteller erklärt und gewährleistet, dass alle im Rahmen dieser
Die Vereinbarung ist nach bestem Wissen und Gewissen genau, wahrheitsgemäß und vollständig.

Auflistung der Stellenangebote:
Der Bewerber erklärt sich damit einverstanden, dass die Auflistung der Stellenausschreibung kostenlos erfolgt.
Gebühr für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung. Nach diesem Zeitraum wird ein
Gebühr von 4,99 EUR pro Monat. Der Bewerber kann die Auflistung kündigen durch
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem (1) Monat.

Finderlohn:
Für den Fall, dass eine Anstellung oder ein sonstiges vertragliches Engagement durch die
vermittelten Stellenangebot verpflichtet sich der Bewerber, CT eine Vermittlungsgebühr in Höhe von zehn
Prozent (10%) des Bruttogehalts des ersten Jahres. Diese Gebühr ist innerhalb von drei (3)
Monate nach Abschluss eines Arbeits- und/oder Dienstleistungsvertrags, ausgezahlt in
drei gleiche Monatsraten.

Haftungsausschluss zur Beschäftigungsgarantie:
Der Antragsteller erkennt an und stimmt zu, dass CT keine Zusicherung oder Garantie gibt
bezüglich der eventuellen Anstellung des Bewerbers. CT haftet nicht für Handlungen oder

Auslassungen der genannten Arbeitgeber und lehnt ausdrücklich jegliche Garantien ab, ob
ausdrücklich oder implizit, hinsichtlich der Leistung, Qualität, Marktgängigkeit oder Eignung für einen
besonderen Zweck solcher Arbeitgeber. Der Antragsteller ist allein verantwortlich für die Durchführung
alle notwendigen Sorgfaltspflichten in Bezug auf jeden vermittelten Arbeitgeber. Jede Vermittlungsgebühr, die unter
dieser Vereinbarung ist nicht erstattungsfähig.

Kündigung durch CT:
CT behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung nach eigenem Ermessen zu kündigen, wenn
einen (1) Tag im Voraus schriftlich an den Antragsteller zu kündigen. Nach einer solchen Kündigung wird CT
den Eintrag des Antragstellers von seiner Website.

Vertraulichkeit:
Die Bedingungen dieser Vereinbarung bleiben zwischen den Parteien vertraulich, vorausgesetzt, dass
CT ist berechtigt, diese Bedingungen potenziellen Arbeitgebern und/oder Dienstleistungsunternehmen offenzulegen.
nach Bedarf.

Annahme und geltendes Recht:
Durch Klicken auf „Akzeptieren“ bestätigt der Antragsteller, dass er die folgenden Bedingungen gelesen und verstanden hat und
erklären sich damit einverstanden, an diese Vereinbarung gebunden zu sein. Diese Vereinbarung unterliegt und
ausgelegt in Übereinstimmung mit den Gesetzen Lettlands, und alle Streitigkeiten, die sich hieraus ergeben
unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Lettland.

Mit der Annahme dieser Vereinbarung bestätigt der Antragsteller, dass er die
und alle hierin enthaltenen Bestimmungen vollständig verstehen.

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